Alarmanlagen

Die Alarmanlage muss den VSÖ oder VDS Richtlinien, der EN 50130, der EN 50131 oder der OVE- Richtlinie R2 entsprechen. Videoüberwachungsanlagen müssen entsprechend dem Stand der Technik errichtet werden. Die Aufzeichnungen müssen gespeichert werden können. 

Der fachgerechte Einbau der Sicherheitstüre nach der ÖNORM EN 1627 bzw. der ÖNORM B 5338 mit einer Widerstandsklasse von mindestens drei ist von befugten Unternehmen zu bestätigen.

Für folgende Maßnahmen kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 % gewährt werden: 

    • Alarmanlagen bis zu € 1.000,-
    • Alarmanlagen mit Videoüberwachungsanlage bis zu € 1.500,-
    • Errichtung einer Alarmanlage ohne Videoüberwachungsanlage in Kombination mit dem Einbau einer Sicherheitstüre bis zu € 1.500.-
    • Errichtung einer Alarmanlage mit Videoüberwachungsanlage in Kombination mit dem Einbau einer Sicherheitstüre bis zu € 2.000.-
    • Aufrüstung von bereits bestehenden Alarmanlagen mit einer Sicherheitstüre bis zu € 500,-
    • Aufrüstung von bereits bestehenden Alarmanlagen mit einer Videoüberwachungsanlage bis zu € 500,-

Wie wird gefördert?

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung
  • der Antrag kann bis spätestens 6 Monate nach Einbau bzw. Inbetriebnahme eingereicht werden
  • die konzessionierte ausführende Firma bestätigt die Planung, Projektierung und Übergabe an den Nutzer gemäß technischer Richtlinien
  • der Nachweis über den fachgerechten Einbau von einem konzessionierten Alarmanlagenerrichter mit der saldierten Originalrechnung und dem Abnahmeprotokoll ist vorzulegen

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Natürliche Personen mit dem Hauptwohnsitz am zu fördernden Objekt im Burgenland wie Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter und Pächter
  • Österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte (z.B. EU-Bürger)
  • Der Förderantrag samt Beilagen und Unterlagen ist elektronisch (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder auf postalischem Wege beim  Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Wohnbauförderung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt einzubringen
    Hinweis: Falsche Angaben im Förderantrag führen zur Ablehnung des Ansuchens und können einen strafrechtlichen Tatbestand verwirklichen. Förderungsbeträge, die aufgrund falscher Angaben gewährt wurden, können jederzeit zurückgefordert werden.

Wo erhalte ich Informationen und Anträge?

  • im Gemeindeamt
  • beim Amt der Burgenländischen Landesregierung,
    Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Wohnbauförderung
    7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
    Telefonnummer: 057-600/2800
  • bei der Landespolizeidirektion Burgenland
    Kriminalprävention
    7000 Eisenstadt
    Bundesamtsgebäude 
  • bei jedem Bezirkspolizeikommando

Weitere Informationen finden Sie unter: Sicheres Wohnen - Land Burgenland