Im Burgenland ist das Entfachen von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (vgl. § 1 Abs. 2 Z 1 und § 2 Burgenländische Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung - Bgld. VVAV, LGBl. Nr. 28/2011).
In der Beilage finden Sie detaillierte Ausführungen zu den rechtlichen Vorgaben hinsichtlich
- dem zeitlichen Rahmen
- der notwendigen Öffentlichkeit
- zulässiger Materialien
- notwendiger Sicherheitsvorkehrungen
- Aufzeichnungen und
- Ausnahmen
für die Abhaltung von Osterfeuern.
Weiters haben wir eine Checkliste zusammengestellt, um die rechtskonforme Organisation von Osterfeuern zu erleichtern.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:
https://www.burgenland.at/themen/umwelt/luftguete/informationen/publikationen/brauchtumsfeuer-aber-richtig/.